
Steuerrecht / Steuerstrafrecht
Steuerliche Expertise ist unabdingbare Voraussetzung für eine fundierte gesellschaftsrechtliche Beratung. Wir kennen die steuerrechtlichen Problemfelder, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern und Unternehmen sowie im Rahmen von Unternehmenstransaktionen, insb. Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A) oder Umwandlungsvorgängen wie z.B. Verschmelzungen, Abspaltungen, Vermögensübertragung stellen.
Bei der Steuergestaltungsberatung arbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihrer Steuerberaterung und setzen Steuerkonzepte mit steuerrechtlichem Sachverständnis rechtlich um. Sollten Sie bislang über keinen Steuerberater verfügen, können wir auf ein etabliertes Netzwerk erfahrener Steuerberaterinnen und Steuerberater zurückgreifen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Klärung komplexer steuerrechtlicher Einzelfragen, insbesondere bei Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die zuständigen Finanzämter, und vertreten Sie in Rechtsmittelverfahren gegenüber den Steuerbehörden sowie vor den Finanzgerichten.
Wir betreuen Sie bei der Nacherklärung nicht gezahlter Steuern zur Vermeidung von Steuerstrafverfahren (Selbstanzeige) und stehen Ihnen bei Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungsmaßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte bei. In Fällen von Steuerstrafverfahren arbeiten wir mit Strafrechtsexperten zusammen, die Ihre Verteidigung vor Gericht übernehmen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner