
Restrukturierung & Insolvenz
Unternehmerische Tätigkeit geht vielfach mit Risiken einher, die zu Krisen führen können. Mehrere unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht und werden z.B. an den Amtsgerichten Bielefeld, Flensburg, Gifhorn, Hamburg, Hameln, Hannover, Husum, Kiel, Meldorf, Neumünster, Norderstedt, Uelzen und Wolfsburg als Insolvenzverwalter bestellt.
Die Cornelius + Krage Insolvenzverwaltung GbR gehört zu den führenden Insolvenzverwaltungen in Norddeutschland. Wir verfügen daher über besondere Expertise, um in der Krise befindliche Unternehmer und Unternehmen bei der Überwindung solcher Situationen zu unterstützen. Ziel unserer Beratung ist dabei stets die Erhaltung des Unternehmens. Wir beraten Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung von Restrukturierungs- und Sanierungsplänen unter Einbeziehung der besonderen Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung (wie z.B. der Eigenverwaltung oder des Schutzschirmverfahrens). Wir arbeiten hierbei auch interdisziplinär mit anderen Fachberatern (insb. Steuer- und betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatern) zusammen und können bei Bedarf insoweit auf ein etabliertes Netzwerk zurückgreifen.
Sollten wir mit Ihnen gemeinsam feststellen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt und damit eine Sanierung nicht mehr möglich ist, unterstützen wir Sie bei der Erstellung und der Einreichung eines Insolvenzantrags. Gläubiger von in der Krise befindlichen Unternehmen unterstützen wir bei der Wahrung ihrer Gläubigerrechte. Wir melden Ihre Forderungen gegen den Schuldner zur Insolvenztabelle an und betreiben ggf. deren gerichtliche Feststellung, wir vertreten Ihre Interessen in Gläubigerausschüssen und/oder Gläubigerversammlungen, wir verteidigen Sie gegen Anfechtungsansprüche von Insolvenzverwaltern und setzen etwaige Aus- oder Absonderungsrechten gegen den Schuldner bzw. den Insolvenzverwalter durch.
Organe von in der Krise befindlichen Unternehmen, insb. Geschäftsführer, Vorstände oder Bei- und Aufsichtsräte, beraten wir im Vorfeld einer Insolvenz zur Vermeidung von Haftungsrisiken, z.B. wegen Insolvenzverschleppung oder Masseschmälerung. Im Insolvenzfall wehren wir in dieser Konstellation für Sie etwaige Haftungsansprüche ab, die von dem Insolvenzverwalter gegen Sie geltend gemacht werden.
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