
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist für unsere Notare tägliche Praxis. Wir verfügen daher über eine außerordentliche Expertise auf diesem Gebiet, die wir auch als Interessenvertreter für unsere Mandantinnen und Mandanten nutzbar machen.
Unsere Erfahrung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Gestaltung von gewöhnlichen Grundstückskauf- oder Bauträgerverträgen, sondern umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit komplexen Immobilientransaktionen, wie z.B. bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilienportfolien. Darüber hinaus verfügen wir über vertiefte Kenntnisse des gewerblichen Mietrechts. Zu unseren immobilienrechtlichen Mandantinnen und Mandanten zählen Investoren, Bauträger, Projektentwickler sowie Bestandshalter.
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