
Handel und Vertrieb
Als mittelständische Wirtschaftskanzlei sind wir für viele unserer Mandantinnen und Mandanten die ausgelagerte Rechtsabteilung. Wir beraten Sie in diesen Fällen in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, die ihre unternehmerische Tätigkeit im alltäglichen Geschäftsleben sowohl lieferantenseitig als auch kundenseitig mit sich bringt.
Wir entwerfen Vertragsmuster, etwa für allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Leistungsverträge, Handelsvertreterverträge oder Franchiseverträge. Ferner setzen wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegenüber Kunden, Lieferanten und Vertriebspartnern durch. Besondere Expertise haben wir im Handelsvertreterrecht bei der Abwehr und Durchsetzung von Handelsvertreterausgleichsansprüchen.
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