
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist einer unserer Beratungsschwerpunkte. Wir betreuen Unternehmen und Gesellschafterinnen und Gesellschafter in allen Phasen des gesellschaftsrechtlichen Lebenszyklus eines Unternehmens.
Wir beraten zur Wahl der Rechtsform der Gesellschaft, bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, zu Kapital- und Strukturmaßnahmen sowie bei Umwandlungen und Umstrukturierungen. Unsere Rechtsanwälte, die gleichzeitig auch zum Notar bestellt sind, profitieren bei der rechtsanwaltlichen Beratung auch von unserer reichhaltigen Erfahrung bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Urkunden.
Wir haben umfassende Erfahrungen bei der rechtlichen Begleitung von Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen (M&A) sowie bei Finanzierungstransaktionen. Besondere Kompetenz besitzen wir ferner bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und bei der Interessenvertretung im Zuge streitiger Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.
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