
Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge gelingt nur gut, wenn sie frühzeitig in Abstimmung mit den steuerlichen Beratern rechtlich gestaltet wird. Unsere Notare wirken mit, wenn ein Nachfolger zunächst als Prokurist/in und/oder Geschäftsführer/in an die Unternehmensführung herangeführt wird, wenn erste Gesellschaftsanteile auf einen oder mehrere Nachfolger übertragen werden und wenn eine Unternehmensübergabe insgesamt vereinbart wird. Eine Beurkundungspflicht rührt meist daher, dass Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder auch eine Betriebsimmobilie übertragen werden.
Ein wesentlicher Aspekt in Verträgen zur Unternehmensnachfolge ist zudem oft die rechtswirksame Absicherung des übertragenden Unternehmers bzw. der übertragenden Unternehmerin sowie ein etwaiger Ausgleich an Geschwister.
Zuweilen kann es für ein Unternehmen auch sinnvoller sein, keine Übergabe innerhalb der Familie zu gestalten, sondern die Übergabe an eine Fremdgeschäftsführung zu organisieren oder einen Veräußerungsprozess zu gestalten. Auch hierbei unterstützen unsere Notare.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie im Vorwege einer Unternehmensnachfolge beraten oder als Notar bei der Gestaltung der erforderlichen Verträge begleiten können.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner