Überlassungen

Überlassungsverträge

Auch die Beratung bei der Übertragung des Vermögens unter Lebenden (z.B. im Wege der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge durch Überlassungsvertrag) sind häufig Gegenstand notarieller Beratung und Beurkundung. Bei derartigen Überlassungs- bzw. Übertragungsverträgen werden oftmals Rückforderungsrechte für den Schenker für nicht gewollte Situationen (z.B. Insolvenz des Beschenkten, Vorversterben, Veräußerung gegen den Willen des Schenkers) vereinbart und häufig auch Rechte für den Schenker (z.B. Nießbrauchrechte, Wohn- oder Wohnungsrechte) vorbehalten. Kommen Sie für die Beratung zu Überlassungsverträgen gerne auf uns zu.

Für die die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit in der Familie und Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung ist die rechtzeitige Erteilung von Handlungs-, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, die meist mit Betreuungs- und Patientenverfügungen verbunden werden, erforderlich. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Beurkundung einer entsprechenden Vollmacht erwägen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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Iris Freiberg

Notarielle Tätigkeit
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Sandra Rahn

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Stefanie Willrodt

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