
Immobilienrecht
Umfassender Service im Immobilienrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit liegt im Immobilienrecht. Grundstückskaufverträge und Wohnungskaufverträge müssen notariell beurkundet werden, damit sie wirksam sind. Unsere Notare beurkunden daher Kaufverträge über Ein- oder Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die Bestellung oder Übertragung von Erbbraurechten, die Begründung von Wohnungseigentum (z.B. durch Teilungserklärung des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses), Dienstbarkeiten (insb. Wege-, Nießbrauch- und Wohnungsrechte) und Grundschulden. Ebenfalls stehen wir Bauträgern als erfahrener Ansprechpartner für notarielle Begleitung in allen Projektphasen bis hin zur Beurkundung der Bauträgerverträge zur Verfügung.
Auch wenn unsere Notare ihren Amtssitz in Kiel haben und damit grundsätzlich nur im Bezirk des Amtsgerichts Kiel notariell tätig sein dürfen, beschränkt sich die Beurkundungspraxis nicht auf den Verkauf und die Übertragung von Immobilien in Kiel. Beurkundet werden können Kaufverträge für alle in Deutschland belegenen Immobilien.
Unterstützung bei der Vertragsvorbereitung
Überlegen Sie, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen? Wir können Sie bei der Vorbereitung eines Verkaufsprozesses unterstützen. Insbesondere können Sie über unsere Notare einen Grundbuchauszug für Ihre Immobilie beim Grundbuchamt abrufen. Unsere Notariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter unterstützen zudem bei der Einholung von Flurkarten beim Katasteramt und von Auszügen aus dem Altlasten- oder Baulastenkataster. Diese Dokumente werden für einen Kaufinteressenten bzw. dessen finanzierende Bank wichtig sein, so dass eine frühzeitige Einholung eine zeitnahe Beurkundung sicherstellen kann.
Kurzfristige Entwurfserstellung und Beurkundungstermine
Sind Sie sich als Verkäufer und Käufer über die wirtschaftlichen Eckpunkte eines Verkaufs wie insbesondere den Kaufpreis einig geworden, können wir den Kaufvertragsentwurf für Sie vorbereiten. Es ist unser Anspruch, Ihnen nach einem Beurkundungsauftrag den Entwurf des Kaufvertrages kurzfristig (zumeist schon am nächsten Werktag) zur Verfügung zu stellen, damit eine erzielte Einigung der Vertragsparteien auch zeitnah beurkundet werden kann. Als Notare stellen wir bei der Gestaltung der Kaufverträge sicher, dass mögliche Risiken in der Vertragsabwicklung für alle Beteiligten bestmöglich vermieden werden. Sprechen Sie uns daher gerne an oder übermitteln uns die relevanten Daten über unser Kontaktformular, wenn ein Kaufvertrag entworfen und beurkundet werden soll.
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