Gesellschaftsrecht

Beratungsschwerpunkt Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht werden unsere Notare insbesondere bei Gesellschaftsgründungen, der Gestaltung bzw. Änderung von Gesellschaftsverträgen, bei Geschäftsanteilsübertragungen bzw. Unternehmenskäufen, bei der Umstrukturierung von Unternehmen (z.B. durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) sowie bei Handelsregisteranmeldungen (insbesondere infolge der Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern einer AG oder Prokuristen) tätig. Da unsere Kanzlei insgesamt eine Spezialisierung im Gesellschaftsrecht hat, haben unsere Notare auch einen notariellen Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht.

Gründung von Gesellschaften

Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens durch eine umfassende Beratung und notarielle Begleitung des Gründungsprozesses.
Beurkundungspflichtig sind insbesondere die Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit mindestens EUR 25.000,00 Stammkapital – hier ist eine Halbeinzahlung des Stammkapitals möglich – oder von Unternehmergesellschaften/UG (haftungsbeschränkt) – für diese genügt ein Stammkapital von mindestens EUR 1,00, das jedoch stets voll bei Gründung eingezahlt werden muss. Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, wenn wir Sie bei einer Gesellschaftsgründung begleiten sollen.

Begleitender notarieller Service für Unternehmen

Auch Satzungsänderungen bei einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt), wie insbesondere Kapitalerhöhungen, müssen notariell beurkundet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren Gesellschaftsvertrag ändern oder neu fassen möchten.
Da Anmeldungen an das Handelsregister in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden müssen, entwerfen unsere Notare auch regelmäßig Handelsregisteranmeldungen für Kapitalgesellschaften (AG/GmbH/UG (haftungsbeschränkt) und Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften, insbesondere GmbH & Co. KG/OHG/PartG) und beglaubigen die Unterschriften der anmeldepflichtigen Personen, damit anmeldepflichtige Vorgänge zum Handelsregister gemeldet werden können.
Auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) müssen sich in ein beim Registergericht des Amtsgerichts geführtes Gesellschaftsregister eintragen lassen, wenn sie Rechte an Grundstücken erwerben oder über Grundstücke verfügen wollen (d.h. insbesondere Grundstücke verkaufen oder Grundschulden bestellen). Es ist daher die notariell zu beglaubigende Anmeldung für die Eintragung als eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) erforderlich. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie bereits als GbR über Grundeigentum verfügen oder in GbR eine Immobilie erwerben möchten.

Begleitung von Transaktionen

Kauf- und Abtretungsverträge über Geschäftsanteile an einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) müssen notariell beurkundet werden. Nicht zuletzt auch aufgrund unseres Beratungsschwerpunktes im Gesellschaftsrecht im anwaltlichen Bereich unserer Kanzlei haben wir eine große Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmenskauf- und -abtretungsverträgen.
Unsere Notare begleiten Transaktionen in jeder Größenordnung – von dem Verkauf von Geschäftsanteilen im Gesellschafterkreis einer kleinen, mittelständischen Gesellschaft bis hin zur Beurkundung von internationalen Kaufverträgen über Anteile an großen Unternehmen. Unsere Erfahrung im Bereich M&A stellt sicher, dass die notariellen Urkunden über die jeweilige Transaktion schnell vorbereitet und/oder nach Vorbereitung des Kauf- und Abtretungsvertrages durch an der Transaktion beteiligte externe Kanzleien schnell abgewickelt werden kann.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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Lisa Baschnagel

Notarielle Tätigkeit
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Katrin Berendes

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Alexander Kostka

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Sandra Rahn

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Nadja Reschke

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Stefanie Willrodt

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