Familienrecht

Notarielle Tätigkeit im Familienrecht

Der notarielle Bereich des Familienrechts umfasst insbesondere die Beurkundung von Eheverträgen sowie von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Eheverträge

Viele Paare beschäftigen sich vor oder nach Schließung der Ehe mit der Frage, ob ein Ehevertrag sinnvoll oder sogar erforderlich ist. Da statistisch 39,9 % (Stand 2021) der Ehen in Deutschland geschieden werden, ist eine Auseinandersetzung mit den möglichen Regelungen eines Ehevertrages sicher sinnvoll, zumal Ziel eines Ehevertrages ist, eine faire Auseinandersetzung für den Fall des Scheiterns der Ehe zu einem Zeitpunkt zu vereinbaren, in dem sich die (künftigen) Ehepartner noch über alle Punkte einig sind.

Durch Ehevertrag kann insbesondere der für die Ehe gültige Güterstand (z.B. gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) gewählt oder modifiziert werden. Gestaltungswunsch ist häufig, die Zugewinngemeinschaft dahingehend zu modifizieren, dass bestimmte Gegenstände (z.B. unternehmerische Beteiligungen, ererbtes oder in die Ehe mitgebrachtes Immobilienvermögen) bei der Ermittlung eines Zugewinns nicht berücksichtigt werden. Auch kann durch notariell beurkundeten Ehevertrag der Versorgungsausgleich, d.h. der wechselseitige Ausgleich von Renten- und Versorgungsanwartschaften bei Scheidung der Ehe ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Unsere Notare beraten Sie über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten in Eheverträgen und entwickeln mit Ihnen für Ihre konkrete Situation eine maßgeschneiderte Lösung.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

In Scheidungsfolgenvereinbaren einigen sich Ehegatten in der Regel noch vor oder während des laufenden Scheidungsverfahrens über die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens, die Gewährung oder Nichtgewährung von Unterhalt oder auch Umgangsregelungen mit Kindern. Häufig ist im Zuge einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie auf einen der Ehegatten gegen Ausgleichszahlung und/oder Übernahme der noch bestehenden Finanzierungsverbindlichkeiten zu übertragen. Wir beraten Sie gerne über mögliche und für Ihre Situation sinnvolle Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Sorgeerklärungen/Adoptionen

Viele Erklärungen im Eltern-Kind-Verhältnis bedürfen der notariellen Form. Unsere Notare beurkunden daher etwa auch notarielle Sorgeerklärungen oder Adoptionen (minderjähriger oder erwachsener Kinder). Über Einzelheiten informieren unsere Notare Sie gerne.

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Stefanie Willrodt

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