Beglaubigungen

Auf Wunsch erstellen wir beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente und beglaubigen Ihre Unterschrift, das heißt bescheinigen notariell, dass Sie persönlich das betreffende Dokument unterzeichnet und sich gegenüber dem Notar durch amtlichen Lichtbildausweis ausgewiesen haben.

Die Beglaubigung der Unterschrift ist als besondere Form teils gesetzlich erforderlich, zum Beispiel für Löschungsanträge gegenüber dem Grundbuchamt, und teils sinnvoll, beispielsweise bei der Unterzeichnung von Vollmachten als Nachweis, dass die Unterschrift tatsächlich vom Vollmachtgeber geleistet wurde.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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Jacqueline Boska

Notarielle Tätigkeit
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Malte Lüdtke

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