Profil

Sechs unserer Rechtsanwälte sind gleichzeitig als Notar im Amtsgerichtsbezirk Kiel bestellt. Die notarielle Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit dieser Kollegen. Zusammen mit einem erfahrenen Team von Notarfachangestellten bieten sie Ihnen einen modernen dienstleistungsorientierten Beurkundungsservice. Das notarielle Leistungsspektrum eines Notars deckt die vier Rechtsbereiche Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht ab. Der Notar beurkundet wichtige Rechtsgeschäfte (wie z.B. den Kauf bzw. Verkauf Ihrer Immobilie) und Willenserklärungen (wie z.B. Testamente oder Erbverträge) oder beglaubigt Unterschriften und Abschriften bzw. Kopien von Dokumenten.

Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit im Immobilienrecht ist die Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Ein- oder Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen oder Erbbraurechten, die Erstellung von Bauträgerverträgen, die Begründung von Wohnungseigentum (z.B. durch Teilungserklärung), die Bestellung von Dienstbarkeiten (insb. Wege-, Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) und die Bestellung von Grundschulden.

Im Rahmen des Gesellschaftsrecht werden unsere Notare insbesondere bei Gesellschaftsgründungen, der Gestaltung bzw. Änderung von Gesellschaftsverträgen, bei Geschäftsanteilsübertragungen bzw. Unternehmenskäufen, bei der Umstrukturierung von Unternehmen (z.B. durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel) sowie bei Handelsregisteranmeldungen (insb. infolge der Bestellung und Abberufung von GmbH-Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern einer AG oder Prokuristen) tätig.

Die Tätigkeit unserer Notare im Bereich des Erb- und Familienrechts umfasst vornehmlich die Gestaltung von notariellen Testamenten und Erbverträgen einschließlich deren Abwicklung im Erbfall (z.B. durch Erwirkung von Erbscheinen und Mitwirkung bei der Nachlassverteilung), die Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichten, die Beratung bei der Übertragung des Vermögens unter Lebenden (z.B. im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge), die Gestaltung von Regelungen zur Unternehmensnachfolge, die Beurkundung von Handlungs-, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, die Beratung bei Patientenverfügungen und die Beurkundung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.