
Restrukturierung & Insolvenz
Die Cornelius + Krage Insolvenzverwaltung GbR gehört zu den führenden Insolvenzverwaltungen in Norddeutschland. Unsere Insolvenzverwalter sind an mehreren Amtsgerichten tätig und haben in den letzten 10 Jahren über 1.000 Insolvenzverfahren verschiedener Größenordnungen geleitet. Zudem sind sie in der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung aktiv und als Sachwalter in Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren bestellt.
Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach ISO 9001:2015 durch TÜV SÜD zertifiziert.
Über die Insolvenzverwaltung
Die Insolvenzverwaltung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ziel unserer Arbeit ist stets die Fortführung des insolventen Unternehmens, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die bestmögliche Gläubigerbefriedigung.
Wir begreifen das Insolvenzverfahren als eine strategische Möglichkeit der Sanierung, insbesondere im Wege einer (übertragenden) Sanierung oder mittels Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens. Auf Basis unseres fundierten juristischen und betriebswirtschaftlichen Fachwissens treffen wir bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren wichtige unternehmerische Entscheidungen und schöpfen alle Möglichkeiten aktiv aus, um die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Auf diese Weise haben wir bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich aus der Krise geführt. Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung eines insolventen Unternehmens, ist das Vertrauen aller Beteiligten, insbesondere der Arbeitnehmer und Lieferanten. Dank unserer langjährigen Erfahrungen können wir Arbeitnehmern schnell und zuverlässig klare Antworten auf ihre offenen Fragen geben. Mit verlässlichen Zahlungszusagen haben wir zudem das Vertrauen einer Vielzahl von Lieferanten gewonnen und so ein Netzwerk aufgebaut, das Vertrauen schafft und die Fortführung ermöglicht.
Standorte in der Insolvenzverwaltung
Standort Kiel
Wall 55 | Sell-Speicher
24103 Kiel
Deutschland
T +49 (0)431 600 53 0
F +49 (0)431 600 53 60
kiel@cornelius-krage.de
Standort Hamburg
Ferdinandstraße 47
20095 Hamburg
Deutschland
T +49 (0)40 334 659 360
F +49 (0)40 334 659 366
hamburg@cornelius-krage.de
Standort Hannover
Luisenstraße 10-11
30159 Hannover
Deutschland
T +49 (0)511 51 52 56 70
F +49 (0)511 51 52 56 77
hannover@cornelius-krage.de
Standort Lübeck
Hauptstraße 23
23627 Groß Grönau
Deutschland
T +49 (0)4509 827 96 80
F +49 (0)4509 827 96 99
luebeck@cornelius-krage.de
Standort Bielefeld
Detmolder Straße 61
33604 Bielefeld
Deutschland
T +49 (0)521 75 98 24 01
F +49 (0)521 75 98 24 19
bielefeld@cornelius-krage.de
Standort Rostock
Landgut 1
18059 Groß Stove
Deutschland
T +49 (0)381 26 05 36 00
F +49 (0)381 26 05 36 19
rostock@cornelius-krage.de
Leistungen in der Insolvenzverwaltung
Insolvenzplanverfahren
Der Insolvenzplan ist ein vielseitiges Instrument der Masseverwertung, bei dem die Beteiligten nicht an die gesetzlichen Verwertungs- und Verteilungsvorschriften der Insolvenzordnung gebunden sind. Faktisch handelt es sich um einen Vergleich zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern, durch den das insolvente Unternehmen saniert wird. Wir haben langjährige Erfahrungen bei der Erstellung und Durchführung von Insolvenzplänen und haben Insolvenzplanverfahren für Beteiligte schon in verschiedensten Rollen begleitet.


Eigenverwaltung
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner in der Regel die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen. Diese Befugnis geht grundsätzlich auf den Insolvenzverwalter über. Mit der Eigenverwaltung enthält die Insolvenzordnung ein Verfahren, dass es dem Schuldner gestattet, das Insolvenzverfahren unter Aufsicht eines Sachwalters eigenverantwortlich zu betreiben. Wir stehen den Geschäftsführungsorganen des Schuldners bei Eigenverwaltungsverfahren beratend zur Seite oder werden von den Insolvenzgerichten als Sachwalter bestellt.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren soll es dem Schuldner - solange er noch nicht überschuldet und zahlungsunfähig ist - ermöglichen, unter dem Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Der Schuldner wird hierbei unter die Aufsicht eines Sachwalters gestellt. Wir übernehmen in Schutzschirmverfahren die Beratung der Geschäftsführungsorgane oder werden im Schutzschirmverfahren von den Insolvenzgerichten als Sachwalter bestellt.


Restrukturierungsverfahren nach StaRUG
Das seit 2021 geltende Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht Sanierungen außerhalb klassischer Insolvenzverfahren, wobei die Unternehmensorgane maßgeblich beteiligt bleiben. Wir beraten Geschäftsführungsorgane in diesen Verfahren oder werden gerichtlich als Restrukturierungsbeauftragte/Sanierungsmoderatoren bestellt. Zudem erstellen wir die notwendigen Unterlagen und Restrukturierungspläne.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
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